Das Doppelresidenzmodell – Ein Weg zur Gleichberechtigung

Eltern bleiben - Ein Leben lang

Das Doppelresidenzmodell – Ein Weg zur Gleichberechtigung

9. Oktober 2013 Er-/Beziehung Familienrecht/Utopien Trennung 4

In Deutschland wird es immernoch stiefmütterlich behandelt.

Deutsche Jugendämter und Familienrichter halten es immernoch für Kindeswohlabträglich.

Das Wechsel- oder Doppelresidenzmodell, welches im Grunde genommen die beste Basis für Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen, bzw. Vätern und Müttern bietet.

Als ich Ende 2005 damit anfangen wollte durfte ich mir noch Binsenweisheiten wie „Ein Kind braucht EIN Zuhause“ aushören.

Ich habe es trotzdem durchgeführt auch gegen die Unkenrufer, die meinten, „wenn die Eltern nicht kooperativ miteinander sind funktioniert das sowieso nicht“. Ich habe es vier Jahre durchgezogen, und es gibt gute Gründe, weswegen es sich gelohnt hat es gemacht zu haben, auch wenn es selten Einigkeit darüber gab, wie mit den Kindern umgegangen werden soll.

  1. Wenn es einen Konflikt zwischen Eltern gibt, ist es weder für die Kinder noch für den Konflikt an sich hilfreich einem Elternteil die ganze Macht zu zu sprechen und machen wir uns nichts vor: Kinder sind in Konflikten mit in ihrer Eitelkeit gekränkter Eltern das wirksamste Machtmittel, um sich am unlieb gewordenen Elternteil zu rächen. Die alte Binsenweisheit: „Lieber die Kinder erstmal zur bindungsintoleranten Mutter schicken, damit diese sich nicht bedroht fühlen muss und sich beruhigen kann“ hilft gar nichts. Im Gegenteil hilft es den Kindern eher, wenn sie in dieser Situation eine feste Bindung zum Vater aufbauen können, damit sich die Angste der Mutter möglichst wenig auf die Kinder übertragen können, bzw. sie immer eine möglichkeit haben diese mit ihrer eigenen Erfahrung des Vaters abgleichen können.
  2. Die Eltern bekommen hierdurch eine Gleichberechtigung in Erziehungsfragen. Keiner ist Bittsteller, der den Informationen hinterherrennen muss. Und auch der konflikttreibende Elternteil zieht keinen Nutzen mehr aus dem Schüren des Konflikts. Im Gegenteil: Kinder bekommen sehr schnell mit, wer der Kriegstreiber ist und bei wem sie zur Ruhe kommen so das…
  3. Wenn die Kinder das Bedürfnis haben, eine Entscheidung über ihren Lebensmittelpunkt zu treffen, muss ihnen diese nicht durch einen Richter aufgedrängt oder als Ergebnis von Parent Alienation Abuse in den Mund gelegtwerden. Die Kinder können auf Grundlage der eigenen Erfahrung mit beiden Eltern entscheiden, bei wem sie sich „Zuhause“ fühlen.
  4. Wenn Väter nach einer Trennung automatisch mit diesem Modell konfrontiert werden, würden sie schnell feststellen, daß Konflikte, welche es in der Beziehung vielleicht über die Kindeserziehung gab, meist recht überflüssig waren. Auch wenn sie anders mit den Kindern umgehen als die Mutter, können sich die Kinder trotzdem bei ihnen ebenso wohl fühlen. „Anders“ heisst halt nicht „besser“ oder „schlechter“. Die Kinder können sich bei beiden Eltern die speziellen „Stärken“ abholen. „Kindeswohlgefährdung“ wird nach meiner Erfahrung meistens von Müttern unterstellt, die selber unsicher über die richtige Erziehung sind. Eltern die sich sicher sind, daß das was sie tun gut für die Kinder ist, können auch damit umgehen, wenn es bei Oma, Opa oder auch dem anderen Elternteil anders zugeht.

Wie schon angedeutet, die Mitglieder der Beraterindustrie sind aus vielen Gründen gegen das Doppelresidenz-Modell, Das Kindeswohl ist hierbei wird leider hierbei als leere Floskel vor sich hergeschoeben, denn wie es dabei den Kindern geht, ob es für die Bindung der Kinder zu beiden Eltern hilfreich ist, ist solchen Ratgebern eigentlich relativ egal. Statt dessen werden vor allem Gründe gesucht weswegen das Modell in diesem oder jenem Fall nicht angewendet werden kann, denn letztendlich ziehen sie ihre Existenzberechtigung aus dem Konflikt der Eltern und nicht aus der Lösung.

Ich frage mich, weshalb man eigentlich über mangelndes Engagement von Trennungsvätern jammert, wenn man in ihnen, auch in Zeiten wo die weibliche Gleichberechtigung eigentlich Realität sein könnte, doch lieber die Rolle des Familienfinanzierers zuschiebt, als jene der gleichberechtigten Bezugsperson für die Kinder. Weswegen legt man ihnen auch heute noch alle Steine in den Weg, um Gleichberechtigung bloß nicht in einem Hoheitsgebiet der Mütter zu verwirklichen?

Sie wollen nicht glauben, dass das auch heute noch passiert? Versuchen sie einmal einem Familienrichter zu erklären, dass sie künftig 40% der Betreuungsaufgaben des gemeinsamen Kindes übernehmen wollen. Bis hierhin wird er ihnen, wenn sie Glück haben, vielleicht noch folgen. Aber erzählen sie ihm, dass sie hierfür beruflich kürzer treten wollen, und deshalb nicht mehr den vollen Kindesunterhalt zahlen können (auch wenn sie künftig dafür für 40% der Lebenshaltungskosten aufkämen), geschweige denn Ehegattenunterhalt (für den es in diesem Fall ja kaum noch eine Legitimation gäbe, da der Mutter fast genauso viel Zeit zur Verfügung stünde ihren Lebensunterhalt zu verdienen). Ich habe große Zweifel, der der Richter das Toll findet und der Mutter sagt: „Ist das nicht super? Dann haben sie mehr Zeit um sich ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.“ Statt dessen wird man ihnen unter die Nase reiben, dass sie als nicht hauptsächlich betreungsleistungerbringender Elternteil in erster Linie für den Unterhalt zuständig sind. Und wenn sie den nicht gewährleisten können, sollten sie mal von solchen Wolkenkuckucksideen runter kommen. Das nennt man gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Oder versuchen sie mal wenn sie das Kind neben den Wochenendumgängen zwei Tage die Woche bei sich haben, zu erklären, dass sie dafür eine größere Wohnung brauchen, und deshalb weniger Unterhalt zahlen können. Auch hier wird man sie erst an ihre finanzielle Verpflichtung erinnern. Soll das Kind doch auf dem Sofa schlafen, wenn es bei ihnen „zu Besuch“ ist.

Mitnichten geht es bei der Argumentation gegen das Doppelresidenzmodell um das Kindeswohl.

Entscheidender ist, dass die Unterhaltsfrage dann problematisch wird. Wenn beide 50% Anteil an der Kindesbetreuung haben, wie soll man dann noch rechtfertigen, dass die gesellschaftliche Hauptaufgabe der Väter auch heute noch ist, die Familie zu finanzieren, egal ob diese Familie noch beim Vater lebt, oder nicht?

Für die Arbeitsagentur (ARGE) ist das kein Problem. Als bei einem Freund von mir die ex-Frau und Mutter seiner Kinder von einem zahlungsunfähigen Partner schwanger wurde stand sie trotzdem bei Ex-Mann auf der Matte.

Ihr Sohn lebte damals zu 100% beim Vater. Die Tochter lebte nach dem Wechselmodell zu wenigstens 50% beim Vater.

Für einen normales Gerechtigkeitsempfinden wäre der Vater also für den Sohn Unterhaltsberechtigt, Für die Tochter sollten sich die Unterhaltsansprüche aufheben.

Die Arge machte daraus allerdings folgende Rechnung auf:

Die Mutter war zu 50% Unterhaltsberechtigt für dieTochter, zu 50% Unterhaltspflichtig (für die Zeit wo die Tochter beim Vater lebte) und zu 100% Unterhaltsverpflichtet für den Sohn,,

Der Vater war zu 100 % Unterhaltsberechtigt für den Sohn, Zu 50% berechtigt für die Tochter, und zu 50% verpflichtet für die Zeit, wo die Tochter bei der Mutter lebte.

Die Mutter war für ihre 150% Unterhaltspflicht leistungsunfähig, aber der Vater war leistungsfähig für seine 50% Unterhaltspflicht, also durfte er 50% Unterhalt für seine Tochter zahlen, egal wie seine Erziehungsleistung war. Egal ob er das Schulgeld der Kinder zahlte, egal ob die Bedürftigkeit der Mutter nur entstanden war, weil sie mit einem zahlungsunfähigen Erzeuger ein neues Kind gezeugt hatte (Wenigstens hatten sie Gedanken der Unterhaltsleistungen für die Ex-Frau ganz schnell fallen gelassen, nachdem der vater darauf aufmerksam machte)… der Vater hätte ja nicht schlecht Lust gehabt die Frage durch alle Instanzen durch zu klagen, aber vermutlich war er genug damit gestresst als alleinerziehender Vater den Lebensunterhalt für sich und seine Kinder zu verdienen und hat deshalb einfach bezahlt.

Was an solchen Situationen deutlich wird, ist warum sich der Gesetzgeber schwer tut Gleichberechtigung auch in Familienfragen durchzusetzen, und z.B. das Doppelresidenz- oder Wechselmodell als Standard in der Trennung einzuführen, denn wenn mehr Männer mit dem Wechselmodell in vergleichbare Situationen gebracht werden, ist schon die Frage, wie lange sich Männer als Finanzierer der Familienplanung der Ex-Partnerin missbrauchen lassen. Und das Verhalten der ARGE nötigte diesen Vater zu nichts anderem.

Versuchen Sie es mal als Mann vor Gericht, mit der Aussage: “ Ich bekomme mit meiner Partnerin ein neues Kind. Sie Verdient für uns genug Geld, also bleibe nach dem dritten Monat zu Hause, um für unser Kind da zu sein.“ zu begründen, weshalb sie künftig ihrer Unterhaltspflicht für die Kinder aus der vorangegangenen Beziehung nachkommen können. Als Frau haben sie mit jedem Kind einen neuen Freifahrtschein, die nächsten drei Jahre mit den Unterhaltszahlungen auszusetzen. Soll der Unterhaltsberechtigte Vater doch sehen, wie er den Lebensunterhalt mit den Altlasten finanziert bekommt. Aber als Mann?

Wie gesagt, probieren sie es mal, ich wäre neugierig wie viel der Artikel 3 des Grundgesetzes da wirklich wert ist, bzw. wie gleichberechtigt  wird dann vor dem Familiengericht sind. Ich glaube nicht, dass der Staat hier freiwillig mit Hartz IV einspringt, weil der Vater ja nicht so tiefgreifend in seiner Familien- und Lebensplanung beschnitten werden könnte.

Das Dilemma des Gesetzgebers ist recht eindeutig: Entweder vertritt er den Gleichberechtigungsgedanken auch im Familienbereich konsequent und lebt damit, wenn künftig Müttern zu Leistungsempfängerinnen werden und der Staat ihnen via Hartz IV den Lebensunterhalt bezahlt (oder von ihnen erwartet diesen künftig selber zu verdienen), oder es wird auf den Artikel 3 des Grundgesetzes geschissen und daran festgehalten, das der deutschen Vater zum Zahlesel degradiert wird, für den die gemeinsame Sorge weniger Wert hat, als das Papier auf dem entsprechende Gesetze geschrieben stehen.

Gleichberechtigung ist in dieser Frage ein Feigenblatt, welches sofort fallen gelassen wird, wenn finanzielle Belange des Staates oder seiner Lobby berührt werden, denn so etwas zählt in Deutschland leider immer noch mehr, als die Frage, ob Kinder auch nach der Trennung eine stabile Bindung zu beiden Elternteilen haben können.

Glücklich können sich hier nur jene Kinder schätzen, welche Eltern haben, die erwachsen und verantwortungsbewusst genug sind, sich nach der Trennung selbständig von der Paar- auf die Elternebene zu bewegen. Die Gleichberechtigung nicht nur als Gejammer um die Frauenquote und die mysteriöse Gender-Pay-Gap sehen. Und deshalb nicht auf die „Kindeswohltäter“ aus der Mütterversorgungsindustrie hoffen müssen, denn eins ist sicher: Um das Kindeswohl geht es hier fast ausschließlich, wenn sich dieses mit dem Mutterwohl vereinbaren lässt.

Und solange hier nicht ein Umdenken geschieht, sollten sich Feministenverbände hüten über mangelnde Gleichberechtigung zu jammern, denn wenn sie im Falle des Sorgerechts Männern in jeder Gelegenheit beim Streben nach Gleichberechtigung torpedieren, dürfen sie nicht Weinen, wenn es für Frauen schwerer ist Familie und Karriere zu vereinbaren.

Von wirklicher Gleichberechtigung würden in unserer Gesellschaft vermutlich am meisten die Männer profitieren, wenn es bei „Gleichberechtigung“ nicht immer nur um weibliche Rosinenpickerei ginge, sondern um eine gleichberechtigte Verteilung von Rechten und Pflichten.

 

4 Antworten

  1. […] ist das Wechselmodell das Modell bei dem die Unvereinbarkeit von Arbeit und Familie am besten auf beide Geschlechter abgewälzt wird. Noch schön wäre es natürlich, wenn einfach mal in Deutschland auch eine Arbeitskultur wie in […]

  2. […] Schließlich ist das Wechselmodell DAS Modell bei dem die Unvereinbarkeit von Arbeit und Familie am besten auf beide Geschlechter abgewälzt wird. Noch schöner wäre es natürlich, wenn einfach mal in Deutschland auch eine Arbeitskultur wie in […]

  3. Helen sagt:

    Zum Wechselmodel. Ich bin seit 2019 getrennt . Der Vater hat auf das Wechselmodel bestanden . Ich hatte Angst dagegen zu kämpfen . Jetzt weine ich jeden Tag wenn die Kinder nicht da sind und mein Leben hat kein Sinn. Ich überlege sie aufzugeben damit sie nicht so leiden und mich aufzuhängen. Damit ist dann endlich Schluss mit leiden und weinen.

    • Lutz Bierend sagt:

      Hallo Helen,
      Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass eine Trennung eine emotionale Achterbahnfahrt sein kann. Ich bin da auch schon durchgegangen und als meine Frau damals 300 km wegzog haben mich ähnliche Gedanken geplagt.
      Ein Kommentarfeld kann niemals eine persönliche Beratung ersetzen, aber was sie schreiben, klingt besorgniserregend. Deshalb ein paar Gedanken dazu, die mir damals geholfen haben, durch diese dunklen Phasen hindurchzukommen.
      Wenn ihr Leben in der Woche ohne Kinder keinerlei lebenswerten Inhalt mehr hat, bürden sie die gesamte Verantwortung für Ihr Wohlergehen ihren Kindern auf. Vermutlich nicht bewusst, aber eine Situation aus meiner Findungsphase in der Trennung zeigt hoffentlich was ich meine.
      Als bei uns die Diskussion „Wechselmodell vs. Residenzmodell“ und „Vater oder Mutter“ anstand, sagte meine Tochter sie könne doch nicht zu mir ziehen, denn dann wäre Mama alleine und hätte niemanden zum Kuscheln. Kinder fangen dann an Verantwortung für die Eltern zu übernehmen und stellen ihre eigenen Bedürfnisse hinten an. Eigentlich sollte das genau umgekehrt sein.
      So angenehm es für die Eltern sein mag, so unangenehm ist das für die Kinder, denn wie sollen sie es lernen ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen, wenn sie sich um die Bedürfnisse der Erwachsenen Gedanken machen müssen.
      Das ist eine Verantwortung, welche Kinder nicht tragen sollten und können. Und das ist auch kein Gefühl, welches sie vor ihren Kindern verheimlichen können, vor allem wenn es so dramatische Ausmaße annimmt wie sie beschreiben.
      Eines sollten Sie sich klarmachen: Für die Kinder fängt das Leiden erst richtig an, wenn ihre Mutter sich aufhängt, weil sie bei ihrem Vater waren (und die Zeit da womöglich genossen haben). Ich vermute, sie lieben ihre Kinder und dann sollten sie ihnen das nicht antun.
      Ich kann Sie in ihrem und im Interesse der Kinder nur eindringlich bitten um eins bitten. Wenn sie glauben, das Leid nicht mehr aushalten zu können, und der Wunsch sich aufzuhängen konkret nach Umsetzung schreit, sich professionelle Hilfe zu suchen und im Zweifelsfall in die psychiatrische Notfallambulanz zu gehen.
      Glauben Sie mir: Alles ist besser und weniger Leid als ihren Kindern die Erfahrung zuzumuten, sie nach der Papa-Woche in der Wohnung hängend zu finden.
      Können sie mir das bitte versprechen? Ansonsten sehe ich mich gezwungen, die übermittelten Kontaktdaten weiterzuleiten

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