Das gemeinsame Ja zum Kind – Fazit eines Leserartikels auf Zeit Online.

Eltern bleiben - Ein Leben lang

Das gemeinsame Ja zum Kind – Fazit eines Leserartikels auf Zeit Online.

31. August 2011 Familienrecht/Utopien 1

Es Begann am 5.8.2011. Mit folgendem Leserartikel auf Zeit Online http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/schwangerschaft-kind-sorgerecht-finanzen 516 Kommentare später ist es Zeit für ein Fazit:

Es war kaum zu erwarten, dass eine Forderung nach selbstbestimmter Familienplanung für Männer uneingeschränkte Zustimmung erfährt. Dass sich die Kritik dabei auf die gleichen Argumente stützt, welche die Feministinnen in den 60ern und 70ern zu hören bekamen, als sie mit der gleichen Forderung in die Diskussion um den §218 einstiegen, überrascht aber doch im Großen und gassen lassen sie sich auf folgende drei Punkte runterbrechen:

  1. Die wollen doch nur verantwortungslosen Sex
  2. Sollen sie doch verhüten
  3. Interessant, aber das lässt sich nicht mit unserer bestehenden Rechtsordnung vereinbaren

Vor allem der Verweis auf die Rechtsordnung wird dabei durch Betrachtung der Geschichte relativiert. Noch 1975 lehnte das Bundesverfassungsgericht die Liberalisierung das §218, u. A. mit der Begründung ab:

„Der Staat muss grundsätzlich von einer Pflicht zur Austragung der Schwangerschaft ausgehen.“

Größeres Recht (des ungeborenen Lebens auf Unversehrtheit) schlägt kleineres Recht (auf ein selbstbestimmtes Leben der Frau). Und hier zeigt die Geschichte, dass durchaus kleineres Recht auch größeres schlagen kann, denn was nützt es dem Kind wenn es ungewollt ausgetragen wird und vernachlässigt und misshandelt qualvoll in der Elternwohnung stirbt oder in sozial labilen Zuständen aufwächst, weil der Vater den Unterhalt für das nicht gewollte Kind mit jedem Mittel verweigert oder die Mutter wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen muß.

Eine ergebnisoffene Beratung mit Orientierung am Kindeswohl ist das einzige, womit der Staat dem ungeborenen Kind helfen kann, wenn er nicht selber die Verantwortung für die ungewollte Geburt tragen möchte.

Es ist doch fraglich, warum die gleiche Forderung mit der die Feministinnen ihren Freiheitskampf angetreten haben, für den Mann so abwegig erscheint.

Als wäre der Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes nur für Frauen geschrieben worden.

Solange der Mann kein Entscheidungsrecht hat, muss man sich über die steigende männliche Zeugungsverweigerung kaum wundern.

Die Untersuchungen von Prof. Proksch zum gemeinsamen Sorgerecht (geS) zeigen, dass Männer durchaus bereit sind diese Verantwortung zu tragen, wenn sie denn an der Entscheidung fürs Kind z.B. durch das geS beteiligt sind. Ergebnis der Studie aus dem Jahre 2003 ist eindeutig.

Ich bin mir sicher: Es ist besser für das Wohl des Kindes, der Mutter und des Vater, wenn aus dem Zustand „ich bin Schwanger“ die gemeinsame Aufgabe „Wir bekommen ein Kind“ wird. Dafür muss man nicht zwingend zusammenleben. Man muss nur das Recht des Kindes auf beide Eltern achten.

Natürlich würden viele Paare keinen Vor- oder Nachteil von dieser Gesetzesänderung haben, weil sie sich ohnehin gemeinsam für das Kind Entscheiden, aber wenn eine Minderheit fehlende gesetzliche Regeln zum Schaden der anderen Beteiligten ausnutzt muss ein Gesetz wie Regeln schaffen.

Ich würde mir für meinen Sohn jedenfalls wünschen, dass er ohne Paranoia in eine Beziehung gehen kann, weil das Gesetz ihm die gleichen Möglichkeiten zur selbstbestimmten Familienplanung bietet wie jetzt schon seiner Schwester.

Das bedeutet, dass er sich im Zweifelsfall auch gegen eine Vaterschaft entscheiden kann.

 

Eine Antwort

  1. […] Inwiefern Männer und Frauen in Fragen der Sorgepflicht und der selbstbestimmten Lebensplanung gleichberechtigt sind habe ich bereits in meinem Artikel zum männlichen Abtreibungsrecht behandelt. […]

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