Fakt Ist! Man redet viel Unsinn

Eltern bleiben - Ein Leben lang

Fakt Ist! Man redet viel Unsinn

26. April 2018 Familienrecht/Utopien Gleichberechtigung 8

Neues aus dem Wahrheitsministerium auf dem Schwarzen Kanal des MDR

Es ist prinzipiell lobenswert vom MDR, in einer Sendung der Kontroverse um Wechsel- oder Residenzmodell eine Plattform zu geben, um die Vor- und Nachteile beider Optionen für Trennungseltern auszuleuchten. So hätte es auch in der Sendung am 23. April 2018 laufen können, auch wenn es von vornherein nur darum ging, die Vor- und Nachteile des Wechselmodells zu erörtern. Und selbst hierzu gab es erstaunlich wenig Fakten.

Wenn die Sendung auch noch „Fakt Ist!“ heißt, haben die Zuschauerinnen und Zuschauer  an sich das Recht, eine ausgewogene und unvoreingenommene Sendung zu sehen zu bekommen. Wer sich entscheidet, ein solches Format im gebührenfinanzierten Qualitätsjournalismus des öffentlich-rechtlichen Fernsehens einzuschalten, hat ja – in naiver Gutgläubigkeit – die Erwartung, dass sich das jenseits des Niveaus werbefinanzierten Privatsendermülls à la „Schwiegertochter gesucht“ bewegt und alle „Lügenpresse“-Rufer auf ihren Montagsdemos Lügen gestraft werden. Leider waren die Macher da wohl anderer Meinung. Sie hätten ihre Sendung lieber „Alternativer Fakt Ist!“ nennen sollen, oder einfach in guter ostdeutscher Tradition „Der schwarze Kanal“. Dessen Moderator nahm es mit den Fakten auch nicht so genau, wenn er den Status quo schönreden wollte.

Ausgewogenheit Fehlanzeige

mdr2Weder war das Podium sonderlich ausgewogen, noch erweckte die journalistische Aufbereitung den Eindruck, als ginge es der Redaktion um ein sachliches Meinungsbild. Die Darstellung der Position der Wechselmodell-Befürworter und insbesondere die Frage, was sie wirklich fordern oder wie die gegenwärtigen Alternativen aussehen, war nicht wirklich geeignet, mit dem Thema unvertraute Personen oder Zweifelnde neutral über die Debatte zu informieren. Es ist schon albern, wenn den Wechselmodell-Befürwortern immer noch vorgehalten wird, das Modell sei ab einer gewissen Entfernung schon mal gar nicht geeignet. Eine banale und nur als Strohmann-Trugschluss zu interpretierende Unterstellung, da kein ernstzunehmender Befürworter der paritätischen Doppelresidenz einem Kind, dessen Eltern 200 Kilometer auseinander leben, ein Wechselmodell zumuten würde.

Kinder schränken das Leben der Eltern ein.

Das Grundrecht der Eltern auf Freizügigkeit wird allerdings durch gemeinsame Kinder ein wenig beschränkt werden, damit es gar nicht erst zu dieser Entfernung kommt. Das ist leider ein Fakt, und ein Preis, den ich für mein Teil gern zu zahlen bereit war – für das Privileg, meine Kinder großziehen zu können, selbst als ich alleinerziehend war.

Auch die schon im Vorfeld auf der Website des MDR lancierte Online-Umfrage warf in einer suggestiven, zum Nein-Klick geradezu animierenden Fragestellung ein mieses Licht auf die Agenda der „Fakt ist!“-Macher.

mdr3

Die Grundfrage in der Diskussion um einen Standard „Wechselmodell“ lautet nicht „individuelle Entscheidung vs. Wechselmodell“, sondern „Wenn Eltern nicht zu individuellen Entscheidungen in der Lage sind und ein Richter entscheiden muss, soll dann das Wechselmodell oder das Residenzmodell als Standard gelten?“ Würde man es an dem gegenwärtigen Status quo ausrichten, müsste man es vielleicht eher so formulieren: „Sollen sich dann beide Eltern um dass Kind kümmern, oder gehört das Kind zur Mutter?“ Denn mal ehrlich gesagt: Müssten Mütter ernsthaft Angst haben, dass Gerichte nicht nach sexistischen Vorurteilen sondern einzig und allein nach der Kindeswohlförderlichkeit und Bindungstoleranz der Eltern entscheiden, dann bräuchten wir diese Debatte gar nicht zu führen. „Standard“ heißt übrigens entgegen der in der Sendung unterstellten Bedeutung keineswegs, dass diese Option dann allen streitenden Parteien zwangsverordnet wird. Entscheidende Bedeutung bekommt ein Standard bei der Frage der Beweispflicht. Denn die Abweichung muss begründet werden.

ClJSqCbVAAAFYZI.jpg large

Überkommene Rollenmodelle im Familienrecht

Heutzutage haben engagierte Väter viele Fronten, an denen sie kämpfen müssen, wenn sie ihre Kinder betreuen wollen. Da ist das Unterhaltsrecht, welches sie selbst bei einer Betreuungszeit von 40 oder 45 Prozent wie ein Umgangselternteil behandelt. Richtig gelesen: Selbst wenn ein Vater sein Kind zu 40 Prozent betreut, hat er vollen Barunterhalt an die zu 60 Prozent betreuende Mutter zu leisten – aktuelle BGH-Rechtsprechung. Wer sich das bei einem Einkommen, welches aufgrund einer kindesbetreuungsbedingten Reduzierung der Arbeitszeit nun etwas geringer ausfällt, nicht mehr leisten kann – Pech gehabt. Kindeserziehung ist in solchen Fällen wohl nur Privatvergnügen, auf welches dann eben mal verzichtet werden muss, damit Mama den vollen Unterhalt kriegt. Und wenn die Mutter auch noch etwas dagegen hat, dass der Vater sein Kind zu 40 Prozent betreut – „Zwei Wochenenden pro Monat reicht doch wohl!“ –, muss dieser Vater dem Richter sogar belegen, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn das Kind auch gegen den Willen der Mutter ausgiebig Zeit mit ihm verbringt.

Erstaunlich unwichtig erscheint auch die Frage, wie förderlich es für das Kind ist, bei der Mutter an der Armutsgrenze leben zu müssen, weil diese als Alleinerziehende ihre berufliche Laufbahn vernachlässigt – selbst wenn es der Mutter nur um den Unterhalt und den Alleinerziehenden-Zuschuss bei den Hartz-IV-Leistungen geht. Zugegeben, die Unterstellung ist böse. Dieselbe perfide Argumentation hören wir aber permanent von den Wechselmodell-Gegnern – manchen Vätern gehe es nur darum, Unterhalt zu sparen. Dabei ist längst belegt, dass das Wechselmodell alles andere ist als ein Unterhalts-Sparmodell. Das hat mittlerweile sogar Miriam Hoeisel gemerkt, die ansonsten lieber als Bundesgeschäftsführerin des Verbands der alleinerziehenen Mütter und Väter (VaMV) das Wechselmodell schlecht macht.

KeulHoheisel

Aber zurück zum „Standard Wechselmodell“. Durch die negative Kindeswohlprüfung ergibt sich quasi eine Beweislastumkehr: Nicht der Vater muss beweisen, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn er Alltag mit den Kindern verbringt, sondern die Mutter muss beweisen, weshalb dieses Modell nicht dem Kindeswohl entspricht. Väter werden somit nicht mehr pauschal als Kindeswohlgefährder betrachtet. Was diese Umkehrung der Kindeswohlprüfung bringt, hat der 1998 eingeführte Standard „Gemeinsames Sorgerecht“ im Scheidungsrecht gezeigt, der 2013 auch auf unverheiratete Eltern ausgeweitet wurde. Die meisten ehemaligen Ehepartner haben heutzutage gemeinsames Sorgerecht (fälschlicherweise gelegentlich auch als geteiltes Sorgerecht bezeichnet). Und niemand kommt heutzutage mehr auf die Idee, diesen Standard in Frage zu stellen. Belegt ist: Väter, die über das gemeinsame Sorgerecht und regelmäßigen Umgang Anteil am Leben ihrer Kinder haben, zahlen zuverlässiger ihren Unterhalt als solche, die aus dem Leben ihrer Kinder verbannt werden. Bevor sich Gegenstimmen erheben: Ja, ich weiß, dass es Väter gibt, die sich aus eigenem Antrieb aus dem Leben ihrer Kinder verabschieden, sich mit den Unterhaltszahlungen freikaufen oder gleich beides verweigern: Umgang und Unterhalt. Wenn wir allerdings die negativen Beispiele zur Grundlage unserer gesetzlichen Standards machen, dann würden Kinder nach der Geburt erst mal ins Heim kommen, bis die Eltern ihre Erziehungsfähigkeit bewiesen haben.

Schweden: Gleichberechtigungsvorreiter bei Vorständen und Eltern

In Ländern wie Schweden haben 40 Jahre aktive Väterpolitik bei Männern eine Selbstverständlichkeit erzeugt, dass sich auch Väter um ihre Kinder kümmern. Folge: Dort kommt heute niemand mehr auf die Idee, den Standard Wechselmodell in Frage zu stellen. Eltern die dort meinen, nach einer Trennung nicht mit dem anderen Elternteil kooperieren zu können oder zu wollen, werden nicht mit Unterhaltszahlungen belohnt, sondern man erwartet von ihnen, dass sie ihre emotionalen Probleme mit einem Therapeuten klären, statt sie am Nachwuchs auszulassen.

Wenn ein Psychologe seinen Forschungsauftrag aus dem Familienministerium rechtfertigen muss

Besonders schön war Stefan Rückers Eiertanz bei seiner Analyse der – von ihm als wissenschaftlich relevant bezeichneten – 50 bis 60 internationalen Studien, die zu dem Ergebnis kommen, das Wechselmodell sei dem Kindeswohl förderlich. Er versuchte, diese Studien zu relativieren, indem er das Konfliktpotenzial der Eltern ins Spiel brachte. Nach dem durchaus richtigen Leitmotiv „Wenn die Eltern miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten, kann sogar das Residenzmodell nahezu ebenso gesunde Kinder hervorbringen.“ Man muss sich die Bedeutung dieser Einschränkung einmal auf der Zunge zergehen lassen: Das Residenzmodell kann also beinahe so kindeswohlförderlich sein wie das Wechselmodell, wenn die Eltern, nach der Argumentation der Wechselmodell-Gegner, die Bilderbucheltern für das Wechselmodell sind, weil sie Kommunizieren und kooperieren (sich aber in ihrer individuellen Entscheidung eben für das Residenzmodell entschieden haben)?! Im Umkehrschluss schneiden bei konfliktbehafteten Familien, denen man ein Wechselmodell nicht zumuten will, die Kinder aus Residenzmodellfamilien deutlich schlechter ab.

cherry-picking

Trotzdem lassen wir es zu, dass eine Mutter, die vielleicht – denken wir an die biologische Mutter im kaukasischen Kreidekreis von Brecht – auch nur um Geld und nicht das Kindeswohl streitet, bestimmen darf, dass das Kind nicht zum Vater kommt, ohne eine andere Begründung als ihre emotionale Unreife? Deutschland wurde nicht umsonst bereits vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für Menschenrechte gerügt ob seiner mangelnden Sanktionsmöglichkeiten im Familienrecht. Und solche Mütter werden dafür von Politikern wie Eva von Angern (Die Linke) bei „Fakt Ist!“ in Schutz genommen, weil Trennung ja ein emotional so schwer zu verarbeitender Prozess ist?! Man muss kein Yoda sein, um sich von der Paarebene auf die Elternebene zu bewegen. Man muss sich nur entscheiden, seinen Ex-Partner weniger zu hassen, als man sein Kind liebt. Wer dazu nicht bereit ist, sollte sich die Frage nach der Erziehungsfähigkeit gefallen lassen – und Konsequenzen spüren.

Einmal Kurz kam in der MDR-Sendung zur Sprache, dass manch eine Hochstrittigkeit erst dann entsteht, wenn der Vater gleichberechtigte Elternschaft einfordert und die Mutter sie nicht gewähren will. Ich persönlich kenne allein drei Väter, die sich in dieser Situation aus heiterem Himmel plötzlich Missbrauchsvorwürfen ausgesetzt sahen. Nicht nur wütenden alten weißen Männern fällt es offensichtlich schwer, von ihren Privilegien loszulassen. Wohin das bei unserer gegenwärtigen Handhabung im Familienrecht führen kann und oft genug führt, belegte der zu Anfang kurz befragte Vater von vier Kindern: Er sieht seine Kinder nun überhaupt nicht mehr.

Sind sich die Eltern spinnefeind, schadet das ihrem Nachwuchs, und zwar massiv. Das gilt aber noch mehr im Residenzmodell. Insofern müssten die Wechselmodell-Gegner mit ihrer Argumentation das Residenzmodell erst recht ablehnen: Birgt es doch die für die Kinderseele viel größere Gefahr, dass es sich aufgrund des Loyalitätskonflikts an den Betreuungselternteil – in über 90 Prozent der Fälle die Mutter – klammert und sich vom Vater als Umgangselternteil entfremdet bis hin zum völligen Kontaktabbruch. Das kann über Jahre so gehen. Bei mir waren es 17 Jahre, und dafür musste mein Vater kein gewalttätiger Alkoholiker sein, der seine Frau verlassen hat. es hat gereicht dass er am Fremdgehen meiner Mutter nicht zerbrochen ist und statt dessen eine Frau gefunden hat, mit der jetzt seit 40 Jahren glücklich verheiratet ist. Die Schweizer Psychologin Catherine Herriger beschreibt in ihrem Buch „Meine Ex nagelt mich an die Wand: Wenn Frauen sich rächen“, neben den Abgründen zu denen Trennungsmütter fähig sind, auch sehr eindrücklich ihre eigene Wiederentdeckung ihres Vaters, Jahre nachdem er von ihrer Mutter aus ihrem Leben vertrieben worden war. Und, wen wundert’s: Das von ihrer Mutter implementierte Bild entsprach in keinem Teil der Wahrheit. Jeannette Hagen hat mit dem vielbeachteten „Die verletzte Tochter: Wie Vaterentbehrung das Leben prägt“ ein ganzes Buch diesem Thema gewidmet.

tochter

Fakt Ist

Fakt ist, dass Kinder aus Wechselmodell Haushalten besser klar kommen. Aber im Gegensatz zu Stefan Rückers Behauptung gibt es durchaus Metastudien, die genau auf die Lieblingsargumente der Wechselmodellgegner schauen.

  1. Die Wechselmodelleltern kooperieren und haben keine Konflikte.
  2. Weil die Eltern reicher sind.
  3. Weil die Eltern sich freiwillig für dieses Modell entschieden haben.

Prof. Linda Nielsen von der Universität Wake Forrest betreibt solche Metastudien seit Jahren, Ähnlich wie Stefan Rücker spricht sie von 51 vertrauenswürdigen Studien die wissenschaftlichen Standards genügen.

Dabei wurde das Wohlergehen der Kinder an folgenden Faktoren gemessen:

  1. Familienbeziehung: Eltern, Großeltern, Stiefeltern
  2. Emotion: Angst, Depression,Selbstbewusstsein, Zufriedenheit mit dem Leben
  3. Verhalten: Schwererziehbarkeit, Hyperaktivität, sonstige Fehlverhalten Bei Teenagern auch noch Drogen, Alkohol und Zigarettenkonsum
  4. Körperlich: Fitness, Stressresistenz
  5. Kognition: Schulnoten, geistige Entwicklung

Das Ergebnis ist wie Herr Rücker schon andeutet, Wechselmodellkindern geht es wesentlich besser
WMvsRM

Und große Überraschung: Von den beliebtesten Gegenargumenten ist nichts wahr:

  1. Je nach Studie lebten 50-80% der Eltern in einem Zwangsweise verordneten Wechselmodell.
  2. Reichtum macht nicht glücklich. Nationale Studien in Kanada und Australien kommen zu dem Ergebnis, dass das Familieneinkommen, weder bei intakten noch bei zerbrochenen Familien positive Auswirkungen auf die emotionale oder psychologische Entwicklung oder das Verhältnis zu den Eltern hat. Ausnahmen waren hier lediglich sehr arme Familien.
  3. In Zwanzig der betrachteten Studien, wurde das Konfliktnivenau zum Zeitpunkt der Trennung und Jahre später betrachtet: in 15 war das Konfliktniveau gleich, in zweien war es besser und 2 uneindeutig (mal besser mal schlechter), und in einer sogar schlechter.

Interessant ist es wenn man die Entwicklungen von Einkommen von Kindern aus Wechsel- und Residenzmodellfamilien anschaut.

Die Situation dieser Kinder durchaus auch meist besser.

einkommenwm

Wie man sich bei diesen Ergebnissen vorstellen kann ist Prof. Linda Nielsen ist eine vehemente Anhängerin eines Standards Wechselmodell. Sie kann der Idee der Einzelfallentscheidung überhaupt nichts abgewinnen:

„Die Prämisse ist Falsch, dass Gutachter immer eine objektive Empfehlung geben können. Es ist nicht wie eine Fahrprüfung oder ein Mathetest. Es gibt keine standardisierten Ausbildungen für die Gutachter. Es gibt nicht unbedingt Konsistenz zwischen einem Gutachter und dem anderen und viele der in diesen Evaluationen verwendeten Maßnahmen wurden nicht für diesen Zweck entwickelt. Ein Psychologe kann nicht in eine intakte Familie gehen, eine Bewertung vornehmen und bestimmen, welcher Elternteil für welches Kind besser ist. In welchem Alter in dieser Familie – oder wer in vier Jahren der bessere Elternteil sein wird? Warum also diese schwierige Aufgabe (standardmäßig) ins Familiengericht bringen?“

Deshalb will sie diese Entscheidungen nur in Ausnahmefällen fällen lassen

„Kinder, die an Krebs erkrankt sind, sollten nicht geimpft werden, aber wir haben trotzdem eine Impfempfehlung. Das Gleiche gilt für gemeinsame Elternschaft. Es gibt seltene Ausnahmen, bei denen es nicht im Interesse des Kindes liegt.“

Und dann sollten sich die Gerichte lieber die Zeit dafür nehmen DIESE Fälle Gründlich anzuschauen. Wie das bei einer Einzelfallentscheidung für alle Trennungen zu bewerkstelligen sein soll, wird vermutlich immer das Geheimnis der Residenzmodellanhänger sein. Wo die Gerichte doch jetzt schon kaum hinter den Verfahren hinterherkommen.

Fazit

Ein abschließendes Wort zur „Fakt ist!“-Sendung vom 23. April: Wer sich ausführlich und fachkundig über das Wechsel- und Residenzmodell informieren wollte, wurde mit den üblichen Floskeln gegen das Wechselmodell abgespeist. Selbst der einzige „Verfechter“ des Wechselmodelles, Frank Sitta von der FDP, konnte in dieser Runde mit seiner Erklärung, die FDP habe nur eine Diskussion über ein modernes Familienrecht anstoßen wollen, wenig überzeugen: Klar, man kann nicht zu jeder Sendung zu diesem Thema Dr. Hildegund Sünderhauf einladen, deren Analyse der Internationalen Studien zu den Konsequenzen der verschiedenen Betreungsmodelle in Deutschland einzigartig ist. Aber hat die „Fakt ist!“-Redaktion das überhaupt versucht?

[youtube https://www.youtube.com/watch?v=HpV4AXJFqHQ&w=854&h=480]

Oder den Familenrichter Jürgen Rudolph, den Begründer der Cochemer Praxis, der ein wesentlich weniger idealisiertes Bild von der gegenwärtigen Familienrechtspraxis entwirft als der eingeladene Familienrichter Wolfgang Keuter.

 

Dass Sünderhaufs und Rudolphs Studien und Erkenntnisse aus der Berufspraxis am Familiengericht nicht einmal in Einspielern erwähnt wurden, wirft schon die Frage auf, ob man seine Agenda nicht etwas dezenter hätte zur Schau stellen können.

Für mich bleibt eine Erkenntnis: Bei all den empörten Reaktionen der Nutznießer der gegenwärtigen Sorgerechtspraxis reden wir demnächst vermutlich nicht mehr nur über wütende weiße Männer, die durch die Emanzipation der Frauen um ihre Privilegien in der Wirtschaft fürchten. Demnächst reden wir vermutlich eher über die wütenden weißen Frauen, die um ihre Privilegien im Familienrecht fürchten, wenn wir über die Reformation zu einem emanzipatorischen Umgangs- und Sorgerecht reden. Dies wurde schon 2015 vom Eurorat in der Resolution 2079 einstimmig beschlossen.

Es gibt jenseits des Kindeswohles noch einige andere gute Gründe für das Wechselmodell. Eigentlich müsste jede überzeugte Feministin überzeugte Anhängerin sein, denn erst wenn Familie für Mütter UND Väter zum Karriererisiko wird, hört sie auf, eben dieses Karriererisiko zu sein. Und erst dann wird die Gender Care Gap nicht mehr zur Gender Pay und Gender Pension Gap führen. Solange Die Linke, Die Grünen und die SPD allerdings an diesem Rollenverhalten nach der Trennung festhalten, muss man leider jede Empörungsrethorik zum Equal Pay Day als üble Heuchelei bezeichnen.

Gleichberechtigung ist keine Einbahnstraße und solange fast nur Frauen nach der Trennung an Kindergarten-Öffnungszeiten denken müssen, kann man jeden Unternehmer verstehen, der sich schwer damit tut, Frauen in Führungspositionen zu protegieren. Ihre männliche Konkurrenz hat gegenwärtig nach der Trennung überhaupt keinen Grund, pünktlich nach Hause zu kommen. Da ist das nur vernünftig.

 

8 Antworten

  1. Fiete sagt:

    Da man auf der Seite von „Fakt!Ist“ leider nur per E-Mail kommentieren kann und meine Mail vermutlich schnell in den Spam-Ordner verschoben oder gelöscht wurde, zitiere ich sie hier mal im Volltext:

    „Ach, sieh mal einer an. „Mein“ Richter, Wolfgang Keuter, RiAG/FG Bad Iburg.
    Ein Mann, der ohne jede Aktenkundigkeit, ohne Anhörung, ohne Zeugenanhörung, ohne jeglichen Bestandteil eines fairen Verfahrens, nur aufgrund abstruser Unterstellungen und Beschimpfungen, mal eben auf dem Dezernatsweg entschieden hat, daß meiner ehemaligen Tochter endgültig jeglicher Kontakt zu mir verboten wird. Der die dazu bereits angelaufene, wahrscheinlich nicht nur „fachlich“, sondern auch medikamentös unterstützte Gehirnwäsche ( Induktion eines Stockholm-Syndroms ) durch den beantragten Umgang gestört sah.
    Der beschloss, ich müsse, um überhaupt einen Antrag „mit Erfolgsaussicht“ ( sonst gibt es keine Verfahrenskostenhilfe ) stellen zu können, mittels eines von mir bezahlten psychiatrischen Gutachtens nachweisen, daß ich ( aktennotorischer Pazifist mit bis heute sauberem erweitertem Führungszeugnis ) eingesehen hätte, daß ich – seiner abstrusen Vorstellung nach – ein gegen alles und jeden amoklaufender Kinderschänder unf Frauenquäler wäre und diesen ihm wunschgemäßen Zustand „abgestellt“ hätte.
    Also de facto ein durch NICHTS begründetes Antragsverbot beschloss!

    Wohlgemerkt, bis zum eindeutig illegalen Abbruch meiner Vaterrolle waren das Kind und ich – selbst nach eineinhalb Jahren vehement betriebener radikaler Entfremdung – immer noch ein Herz und eine Seele, auch das ist unzweifelhaft belegt. Es gab zwischen uns schlichtweg überhaupt gar kein Problem, außer eben den brutalen Ausgrenzungsaktivitäten.

    Na, da kann man sich ja schon vorher denken, daß der garantiert gegen den Erhalt beider Eltern für das Kind eintritt. Derartiges liegt offensichtlich nicht in seinem Geschäftsinteresse.“

    • Fatherleft sagt:

      da es hier keinen Dislike oder Wutbutton gibt like ich das mal, auch wenn einem dabei die Galle hochkommen kann. Wenn so ein Mann lieber auf die weise Einzelentscheidung des Richter, als einen Standard, an den er sich zu halten hat, glaubt, kann ich mir vorstellen.

      • Fiete sagt:

        Ganz nebenbei wurde dieser Richter, der auch privat gerne richtet ( bei „Mounty-Spielen“, also hauptsächlich Pferdewettkämpfen für Kinder und Jugendliche ), auch schon vom BVerfG durch die Blume grügt, daß seine Praxis Zwangsbegutachtungen gegen zu entsorgende Elternteile anzuordnen, „nicht so richtig gesetzeskonform“ ist.

  2. Kai V sagt:

    Mit einem Wochenende alle 2 Wochen und halbe Ferien liegt man in D bei 25% Betreuungszeit (52 Tage Wochenende und 1,5 Monate Ferien (45 Tage) => 97 Tage. Somit 27 Prozent… Das ist heute bereits Standard, das wird gerne mal vergessen was das „klassische Modell“ bedeutet.

  3. Danke für den super Kommentar! Eigentlich wundere ich mich, dass gerade der MDR bei so einem Spiel mit macht, da ich eigentlich das Gefühl hatte, dass die Nord-Ost Achse in Sachen Familienpolitik sehr viel liberaler aufgestellt ist.

  4. […] Stattdessen blockieren Frauen an der Macht – von der Linken bis zur AfD – eine gleichberechtigte Sorge auch nach der Trennung und zeigen damit eindrucksvoll, dass wir nicht in einem „Patriarchat“ leben sondern in […]

  5. […] war ja schon so, dass bei der Fakt Ist!-Sendung zum Wechselmodell wenig sachliches zum Thema veröffentlicht wurde. Da das Sommerloch gerade ganz […]

Schreibe einen Kommentar zu Fiete Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.